Arten  von  Schadenersatzansprüchen


Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung über einzelne Forderungen, wobei diese Auflistung nicht abschliessend ist.

 

Genugtuung ("Schmerzensgeld")

In bestimmten Fällen haben Sie als geschädigte Person Anspruch auf eine Genugtuung. Diese steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn Sie bleibende physische oder psychische Beeinträchtigungen erlitten haben, wenn die Heilung von Unfallfolgen sehr lange gedauert hat oder sehr schmerzhaft war.

Erwerbsausfall

Der aufgrund des Unfalls entstandene Ausfall ist zu entschädigen.  Er entspricht der Differenz zwischen dem hypothetischen Lohn des Geschädigten ohne Unfall und dem Lohn, den er nach dem Unfall noch erzielen kann.

 

Gegebenenfalls sind die Leistungen der Sozialversicherer (Invaliden-, Unfallver-sicherung, Pensionskasse u.a.) anzurechnen.

Heilbehandlungskosten

Sofern Sie durch das Ereignis verletzt worden sind und die Unfallversicherung nicht, nicht vollständig oder nicht mehr für die Heilbehandlungskosten aufkommt (Arzt- und Therapiebesuche, Medikamente etc.) ist zu prüfen, ob die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen muss.

Haushaltschaden

Sofern Sie aufgrund des Haftpflichtfalls bei der Führung Ihres Haushaltes eingeschränkt sind, wird der daraus entstandene Schaden zu ersetzen sein. Unerheblich ist dabei, ob Sie eine Hilfskraft angestellt haben oder nicht. Ein Haushaltschaden wird aber nur dann ersetzt, wenn Sie vor dem Unfall Haushaltstätigkeiten ausgeübt haben.