Haftpflichtrecht


Das Haftpflichtrecht ist ein sehr komplexes und schwer verständliches Rechtsgebiet. Besonders bei einem Unfall mit Körperverletzung entstehen dem Geschädigten je nach Schwere der Verletzung Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dieser Anspruch kann möglicherweise auch dann bestehen, wenn Sie eine gewisse Mitverantwortung tragen. Die genauen Voraussetzungen hierfür müssen im konkreten Fall abgeklärt werden.

 

Bei einem Schadenfall steht auf einer Seite die Versicherung des Haftpflichtigen, welche den Schadenfall berufsmässig bearbeitet. Auf der anderen Seite steht die geschädigte Person, welche unverschuldet aus ihrem normalen Lebensrhythmus gerissen wird. Gerade bei gravierenden Ereignissen ist es daher wichtig, eine erfahrene Vertretung beizuziehen, welche Ihre Forderungen durchsetzt.

 

Viele Betroffene können sich keine/n Anwalt/Anwältin leisten und sehen daher von der Verfolgung ihrer Ansprüche ab. Sie müssen aber wissen, dass bei einem Haftpflichtereignis auch die Anwaltskosten durch die Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

 

Sind Sie Opfer eines Verkehrs-, Arbeitsunfalles oder eines ärztlichen Kunstfehlers geworden, sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Grundsätzlich sind Sie finanziell so zu stellen wie ohne schädigendes Ereignis. Zudem wird die Versicherung Ihnen ein Schmerzensgeld auszurichten haben.

 

Folgende Positionen können Ihnen durch das Ereignis entstanden sein:

  • Erwerbsausfall / Erschwerung wirtschaftlichen Fortkommens
  • Sachschaden
  • Versorgerschaden (Familienunterhalt)
  • Heilungskosten
  • Rentenschaden
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Haushaltschaden
  • Bestattungskosten
  • Anwaltskosten
  • Schmerzensgeld

(keine abschliessende Aufzählung)


Als Versorgerschaden wird der Ausfall von Familienunterhalt nach dem Verlust des Ehe-/Lebenspartners bezeichnet. Sollten Sie ein Familienmitglied durch ein haftpflichtiges Ereignis verloren haben, welches Sie regelmässig unterstützt hat, sollten Sie Ihre Schadenersatzrechte abklären.

 

Als weiterer Schaden gelten Sachschäden, welche durch die finanzielle Einbusse aufgrund von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entsteht. Prinzipiell sind sämtliche Unkosten zu erstatten wie u.a.:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderung / Wertverlust
  • Mietkosten für Ersatzsache
  • Verlust von Nutzungsvorteilen
  • Einkommensausfall / Umsatz- und Gewinneinbusse

Zur Klärung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung.

 

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns per E-Mail: sekretariat@kaufmannundfriedli.ch