Anwaltskosten


Eine anwaltliche Vertretung ist dann zu empfehlen, wenn Sie verletzt worden sind und daraus eine Arbeitsunfähigkeit (auch vorübergehend) entstanden ist. Wie bereits erwähnt, sind die angefallenen Anwaltskosten durch die Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wenn ein Haftpflichtfall vorliegt, welche den Beizug einer Anwältin/eines Anwalts notwendig macht.

 

Liegt nur eine teilweise Haftung vor, ist abzuklären, ob die Haftpflichtversicherung sämtliche Anwaltskosten übernimmt. Sofern dies nicht der Fall ist, wird unsererseits geprüft, ob die Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen des Opferhilfegesetzes gedeckt sind. Zudem besteht allenfalls ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.