Eine anwaltliche Vertretung ist dann zu empfehlen, wenn Sie verletzt worden sind und daraus eine Arbeitsunfähigkeit (auch
vorübergehend) entstanden ist. Wie bereits erwähnt, sind die angefallenen Anwaltskosten durch die Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wenn ein Haftpflichtfall vorliegt, welche den Beizug einer
Anwältin/eines Anwalts notwendig macht.
Liegt nur eine teilweise Haftung vor, ist abzuklären, ob die Haftpflichtversicherung sämtliche Anwaltskosten übernimmt. Sofern
dies nicht der Fall ist, wird unsererseits geprüft, ob die Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen des Opferhilfegesetzes gedeckt sind. Zudem besteht allenfalls ein
Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.